Rede von Marion Warden, MdL zu Tagesordungspunkt 9 – Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes:
"Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das geltende Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) datiert vom 24. November 1992. Mit Inkrafttreten vor 10 Jahren wurde das Gesetz seinerzeit mit einer Verfallsklausel zum 31.12.2012 versehen.
In der zurückliegenden Zeit hat sich gezeigt, dass mit dem Rettungsgesetz NRW die Voraussetzungen zur Sicherstellung eines funktionierenden und in der Praxis bewährten Rettungsdienstes geschaffen wurden. Dies gilt gleichermaßen für die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport.
Europa- und bundesrechtliche Entwicklungen erfordern nun eine Novellierung des Gesetzes. Auf Grund der vorzeitigen Landtagswahl konnte die Novellierung nicht mehr in der 15. Wahlperiode abgeschlossen werden. Zwischenzeitlich befindet sich der Referentenentwurf in der Kabinettsbefassung vor Einleitung der Verbändeanhörung.
Da das Änderungsgesetz voraussichtlich erst im Frühjahr 2013 in Kraft treten gleichzeitig aber die Verfallsklausel zum 31.12.2012 greifen wird, muss entweder eine Verlängerung oder eine Aufhebung der Klausel beschlossen werden. Andernfalls würde für die rettungsdienstliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen ab Januar 2013 die Rechtsgrundlage entfallen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die bestehende Regelung in § 31 Satz 2 des Rettungsgesetzes NRW aufgehoben wird. Das derzeit geltende Gesetz soll damit bis zur Verabschiedung der Gesetzesnovellierung in Kraft bleiben.
Das geltende Rettungsgesetz NRW hat sich mit seinen Vorschriften grundsätzlich bewährt. Die SPD-Fraktion wird daher der vorgeschlagenen ersatzlosen Streichung der Verfallsklausel zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit."