Rede von Marion Warden am 14.05.2014 im Landtag NRW

Marion Warden
Rede Plenum 14.05.14 17 Uhr

Bürokratie abbauen und Liquidität von Handwerk und Mittelstand verbessern – Vorverlegung des Fälligkeitstermins für Sozialabgaben rückgängig machen (Drcks.: 16/5468)

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Ihrem Antrag Bürokratie abbauen und Liquidität von Handwerk und Mittelstand verbessern – Vorverlegung des Fälligkeitstermins für Sozialabgaben rückgängig machen
fordern Sie – verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion – die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge aus dem Jahr 2005, zurückzunehmen. Sie möchten damit das Handwerk und den Mittelstand entlasten und von zusätzlicher Bürokratie befreien.
Diesem Ansinnen können wir uns grundsätzlich anschließen, dem Inhalt Ihres Antrages allerdings nicht.
Für meine Fraktion ist klar, die Unternehmen in NRW bei der Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit zu unterstützen – die Inhalte Ihres Antrages helfen uns auf diesem Weg dabei nicht:

Denkt man Ihre Forderung weiter, müssten die Sozialabgaben zukünftig erhöht werden. Denn die damalige Verschiebung und Vorverlegung des Fälligkeitstermins durch die damalige rot-grüne Bundesregierung, hat die Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 20 Prozent verhindert! Und eine Erhöhung um nur 0,5 Prozentpunkte belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber jährlich in Millionenhöhe (1,46 Mrd. laut WiWo).

Aber noch einmal zu Ihrer Antragsbegründung: Würde man jetzt wieder zur alten Regelung zurückkehren, würden im Jahr der Umsetzung nur noch elf Monatsbeiträge bei den Sozialkassen eingehen. Dies würde zu einer massiven Beeinträchtigung der Liquidität führen und die Nachhaltigkeitslücke auf die Hälfte reduzieren. Eine Beitragserhöhung mit den oben beschriebenen Folgen wäre unumgänglich. Damit helfen Sie den kleinen und mittelständischen Unternehmen aber auf keinen Fall.

Zum von Ihnen genannten notwendigen Bürokratieabbau möchte ich sagen, dass sich eine Mehrbelastung für die Unternehmen aus dem jetzigen Verfahren nach unserer Feststellung nicht erkennen lässt. Der neue Rhythmus hat sich eingespielt. Weder Handwerk noch die Vertreter der kleinen und mittelständischen Unternehmen in NRW haben eine ernsthafte Kritik an dem Verfahren geäußert. Ein Jahr nach der Änderung des Fälligkeitsdatums für die Sozialabgaben gab es, auf Anfrage bei den Arbeitgeberverbänden NRW, keine Notwendigkeit das Verfahren wieder zu ändern.

Die Höhe der Sozialabgaben ist nicht abhängig davon, ob Kunden ihre Rechnung pünktlich bezahlen oder nicht, sondern von dem Monatsgehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bedeutet, dass das beschriebene Liquiditätsproblem nicht auf die Sozialabgaben zurück zu führen ist. Ebenso müssen die Abgaben nicht jeden Monat spitz abgerechnet werden, sondern können sich am durchschnittlichen Mittel orientieren.

Im Übrigen wurde genau derselbe Antrag wurde von den Parteien CDU und FDP bereits 2012 in den Sächsischen Landtag eingebracht und auch in anderen Landtagen gestellt. Zu der Zeit saß Ihre Fraktion noch mit am Tisch des Bundeskabinetts. Wenn Sie von dem Inhalt dieses Antrags überzeugt sind, warum haben Sie die Vorverlegung des Fälligkeitstermins nicht rückgängig gemacht? Sie hatten doch die Mehrheit im Bundestag dazu.

Der Überweisung an die genannten Ausschüsse stimmen wir selbstverständlich zu und freuen uns auf die weitere inhaltliche Diskussion in den Ausschüssen.