

22 Prozent – das ist die Zahl, um die sich am 20. März alles dreht. Das ist der „Equal Pay Day“ – der Tag, der auf die Gehaltsunterschiede von Frauen und Männern hinweist. Die durchschnittliche Differenz liegt in Deutschland wie auch in NRW bei 22 Prozent. 79 Tage müssen Frauen in Deutschland arbeiten, bis sie auf das gleiche Lohnniveau kommen wie Männer. Also arbeiten sie vom 1. Januar bis zum 20. März umsonst. Deutschland ist mit dieser traurigen Statistik weiterhin unter den Schlusslichtern der Europäischen Union. Dazu erklärt Gerade Kieninger, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
„Deshalb setzen wir uns weiterhin für Entgeltgleichheit ein. Die Arbeit von Frauen und Männern soll auch dann gleich bezahlt werden, wenn sie inhaltlich verschieden, jedoch hinsichtlich ihrer Anforderungen und Belastungen von gleichem Wert sind. Die Gründe für diese Lohnlücke sind vielfältig. Noch immer wählen Frauen häufig Berufsbrachen, die weniger gut bezahlt sind, sie arbeiten häufiger in Teilzeit oder scheiden für ihre Familie ganz aus dem Berufsleben aus. Und sie sind seltener in Führungspositionen vertreten.
Kriterien und Verfahren, die über die Höhe des Verdienstes entscheiden, sind selten bekannt: Wie wird eingruppiert? Wie wird Leistung festgestellt und bewertet? Was gilt als besondere Belastung, was nicht? Wie viel sind zusätzliche Arbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten wert? All diese und weitere Fragen brauchen klare Antworten.
Die aktuellen Debatten um das Thema Lohngleichheit zeigen, dass die Sensibilisierung in Medien, Wirtschaft und Politik und auch in der Gesellschaft weiter vorangetrieben werden muss. Es zeigt auch, dass die Zeit für eine gesetzliche Regelung der Lohngerechtigkeit und Transparenz mehr als überfällig ist. Wir begrüßen die Ankündigung der Bundesregierung, ein Entgeltgleichheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Auch die jetzt beschlossene Frauenquote ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Was viele nicht wissen: Auch im öffentlichen Dienst gibt es Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern. Berechnungen zufolge liegt der Verdienstunterschied hier bei neun Prozent. Unterschiedliche Aspekte der Wertung von Arbeit führen noch immer zu unterschiedlichen Einstufungsergebnissen. Der öffentliche Dienst sollte aber mit einem guten Beispiel vorangehen. Dazu haben wir im vergangenen Jahr den Antrag ‚Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit‘ in den Landtag eingebracht. Die Landesregierung prüft zurzeit, ob eines der beiden bekannten Entgeltanalyseverfahren (eg-Check und Logib-D) dazu geeignet ist, die Ursachen für geschlechtsspezifische Unterschiede im öffentlichen Dienst aufzudecken.“