
Sechs Anhörungen in den Fachausschüssen
Sechs Anhörungen stehen in der kommenden Woche auf dem Programm der Fachausschüsse. Themen sind die Soziale Inklusion, die Integration von Flüchtlingen, die frühkindliche Bildung und das Digitale Lernen. Außerdem geht es um die Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.
In einer gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) und des Ausschusses für Kinder, Familie und Jugend (Vorsitz Margret Voßeler, CDU) werden sich Expertinnen und Experten zum „Ersten Allgemeinen Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ (Drs. 16/9761) äußern. Die Anhörung beginnt am Mittwoch, 18. November 2015, um 10 Uhr im Plenarsaal. Mit dem Gesetz sollen in einem ersten Schritt aus der UN-Behindertenrechts-Konvention resultierende allgemeine Anforderungen und Grundsätze in landesgesetzliche Regelungen überführt werden, heißt es in der Vorlage der Landesregierung.
„Integration von Flüchtlingen umfassend und vorausschauend gestalten – Krisenmodus bei der Flüchtlingsaufnahme darf Integration nicht behindern“ (Drs. 16/9801) ist der Titel eines Antrags der CDU-Fraktion, mit dem sich der Integrationsausschuss (Vorsitz Arif Ünal, GRÜNE), der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie der Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz Christian Dahm, SPD) am Mittwoch, 18. November 2015, ab 10 Uhr in Raum E1 A16 befassen wird. Die Christdemokraten fordern die Landesregierung u.a. auf, ausreichend Sprachkurse für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Erwachsene anzubieten. Die Anhörung erfolgt in Verbindung mit dem FDP-Antrag „Aktionsplan Integration für Flüchtlinge – Chancen für Flüchtlinge, Wirtschaft und Gesellschaft schaffen“ (Drs. 16/9786). Darin fordern die Liberalen u.a. einen Aktionsplan, der Flüchtlingen mit realistischer Bleibeperspektive Integration in Arbeit und Gesellschaft ermögliche.
Das Thema „Die Chancen der Digitalisierung im Wissenschaftsbereich nutzen – Digitales Lernen fördern statt ignorieren“ (Drs. 16/8646) steht am Mittwoch, 18. November 2015, im Mittelpunkt einer Anhörung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung (Vorsitz Arndt Klocke, GRÜNE). Sie beginnt um 13.30 Uhr in Raum E3 D01. Grundlage ist ein CDU-Antrag. Darin geht es u.a. um die Ausstattung von Hochschulen mit zeitgemäßer Software für ihre Lernmanagementsysteme.
In einer Anhörung des Hauptausschusses (Vorsitz Prof. Dr. Rainer Bovermann, SPD) und des Ausschusses für Kultur und Medien (Vorsitz Karl Schultheis, SPD) am Donnerstag, 19. November 2015, geht es um das Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drs. 16/9516). Beginn ist um 9.30 Uhr in Raum E3 D01. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass einzelne Normen des ZDF-Staatsvertrags unvereinbar mit Artikel 5 des Grundgesetzes (Recht auf freie Meinungsäußerung) seien und die Länder verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Diese liege nun vor, heißt es im Gesetzentwurf der Landesregierung. Insbesondere werde die verfassungsrechtlich geforderte Staatsferne der Aufsichtsgremien gewährleistet.
„Frühkindliche Bildung braucht Zeit – Erzieherinnen in ihrer wichtigen Arbeit stärken und entlasten“ (Drs. 16/8936) hat die CDU einen Antrag überschrieben, zu dem der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend Sachverständige hören wird. Die Anhörung am Donnerstag, 19. November 2015, beginnt um 14 Uhr in Raum E3 A02. Die Fraktion fordert, „die Praxis in der Kindertagesbetreuung hinsichtlich gestiegener Arbeitsanforderungen systematisch zu untersuchen und dabei insbesondere die Organisationsstrukturen, die Personalausstattung, die Fortbildungsmöglichkeiten des Personals sowie weitere besondere Herausforderungen (Inklusion, Zuwanderung, unterschiedliche Familienformen etc.) einzubeziehen“. Anschließend, ab 15.30 Uhr, nehmen Experten in diesem Ausschuss Stellung zu einem weiteren Antrag der CDU-Fraktion: „Kindertagesstätten und Kindertagespflege bei der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien besser unterstützen!“ (Drs. 16/9802).