Plenarrede,
„Für eine faire Lastenverteilung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Kostenerhöhungen gerecht auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilen!“
Donnerstag, 28.01.16, TOP 14
Antrag des Abgeordneten Schwerd (Fraktionslos)
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Einführung der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch die Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt als Meilenstein in der deutschen Sozialgesetzgebung, die 1951 eingeführte paritätische Verteilung der finanziellen Lasten ist nahezu mustergültig zu nennen. Anders als in anderen Staaten, siehe USA, wurde dadurch ein umfassender Krankenversicherungsschutz für die Menschen in unserem Land realisiert.
Verschiedene Gesetzgebungen, so das Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2005 und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 führten zu einer stetigen „Aufweichung“ der paritätischen Finanzierung und gefährden das bisherige System.
Diese drohende Schieflage, mit der wachsenden einseitigen Belastung der Versicherten durch die von den Kassen erhobenen Zusatzbeiträge, wurde in einem ersten Schritt durch das 2015 verabschiedete GKV-Finanzstruktur–und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz in einem ersten Schritt korrigiert.
Das System des einkommensunabhängig zu erhebenden Zusatzbeitrages wurde ebenso wie der feste Sonderbeitrag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent, durch einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag ersetzt, sofern die Kassen mit dem allgemeinen Beitragssatz nicht auskommen.
Aber die 2005 erfolgte Abkehr von der vollständigen paritätischen Finanzierung, in der die Arbeitnehmerschaft und die Arbeitgeber je die Hälfte der Beiträge tragen, belastet unverändert kleine bzw. mittlere Einkommen und stellt eine einseitige Beitragserhöhung zu Lasten der Mitglieder dar.
Derzeit zahlen die meisten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem Anteil von 7,3 Prozent bereits einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,83 Prozent im Jahre 2015. Für das Jahr 2016 geht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen von einem durchschnittlichen Beitrag von 1,1 Prozent aus, wobei der Arbeitgeberanteil dauerhaft auf 7,3 % gedeckelt ist. Somit würden die im Rahmen der demographischen Entwicklung zu erwartenden Kostensteigerungen, im Gesundheitssystem einseitig von den Versicherten getragen.
Sehr geehrter Herr Kollege Schwerd: Sie fordern in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, Zitat: „eine Bundesratsinitiative zu starten bzw. zu unterstützen, nach der der einkommensabhängige Zusatzbetrag in Zukunft nicht mehr alleine vom Arbeitnehmer getragen werden soll.“ Zitat Ende.
Dazu möchte ich Ihnen sagen, dass die Landesregierung NRW auf der Basis unseres Rot-Grünen-Koalitionsvertrages dazu bereits gehandelt hat:
Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben dem Bundesrat eine Entschließung zur vollständigen paritätischen Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen vorgelegt. Diese wird morgen im Bundesrat beraten werden.
Hier könnte die Länderkammer ein starkes Zeichen für eine soziale Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung setzen.
Ihr Antrag entbehrt damit leider einer Grundlage, so dass wir nicht zustimmen werden.
Vielen Dank!