Abstellbahnhof Düsseldorf: Eisenbahn-Bundesamt muss Maßnahmen zur Lärmminderung unverzüglich einleiten!

Abstellbahnhof Düsseldorf: Eisenbahn-Bundesamt muss Maßnahmen zur Lärmminderung unverzüglich einleiten!

„Lärmschutz ist ein zentrales Anliegen der SPD-Fraktion. Mit dem 2017 beschlossenen 2. Lärmaktionsplan und der Schaffung der Stelle eines Lärmschutzbeauftragten haben wir gemeinsam mit den Partner*innen der Ampel die Voraussetzungen für einen effektiven Lärmschutz in Düsseldorf geschaffen. Nun gehen wir gemeinsam mit der Stadtverwaltung die Lärmbelästigung am Abstellbahnhof im Stadtbezirk 8 an“, erklärt SPD-Ratsherr Philipp Tacer, Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz.

Die Stadtverwaltung hatte auf Hinweis der Politik und Anwohner*innen die Lärmbelastung des DB-Abstellbahnhofs Düsseldorf untersucht. Das Ergebnis zeigt eine deutliche Überschreitung der erlaubten Grenzwerte. Auch das Thema Luftqualität am Abstellbahnhof wird zeitnah behandelt. Noch im ersten Halbjahr 2019 werden Luftmessungen seitens des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) am Abstellbahnhof durchgeführt und ausgewertet.

„Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits bestätigt, dass Abstellbahnhöfe der Deutschen Bahn nicht als ausschließlich Verkehrswege, sondern als Anlage im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes bewertet werden. Dies bedeutet, dass für den Abstellbahnhof die Lärmgrenzwerte der TA-Lärm (technische Anleitung zum Lärm) angewendet werden müssen“, sagt Tacer weiter.

Formal muss das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) Maßnahmen anweisen, um eine Lärmreduzierung zu erreichen. „Wir fordern, dass das EBA diese umgehend nun einleitet, um den Lärm schnell und nachhaltig zu reduzieren. Ich sehe das EBA nicht nur politisch, sondern auch juristisch in der Pflicht stehen“, erklärt Tacer abschließend.