Ein Parlament für die Bürgerinnen und Bürger
Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament in NRW und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Landtag ist die Legislative des Landes und wählt den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin.
Der Landtag ist ein Arbeitsparlament, der größte Teil der parlamentarischen Arbeit finden in den Ausschüssen statt, nicht im Plenum. Die Abgeordneten sind in der Regel Berufspolitiker. Zum Beginn einer Legislaturperiode wählen die Abgeordneten Präsidium, Ältestenrat und besetzen die Ausschüsse.
Der Landtag besitzt nach Artikel 35 der Verfassung von NRW das Recht zur Selbstauflösung. Wird ein vom Landtag abgelehnter Gesetzentwurf durch Volksentscheid angenommen, kann die Landesregierung den Landtag auflösen.
Das Plenum ist die Vollversammlung der Abgeordneten. Es ist die demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Mit seiner unmittelbaren Legitimation durch die Wahlentscheidung der wahlberechtigten Bevölkerung ist das Plenum das oberste politische Entscheidungsgremium. In dieser Vollversammlung der Abgeordneten konzentriert sich die parlamentarische Arbeit der nordrhein-westfälischen Volksvertretung.
Ort der Vollversammlung ist der Plenarsaal. Hier ist das Forum der Parlamentsdebatten; hier fallen die endgültigen Entscheidungen. Im Plenarsaal finden die Lesungen zu den Gesetzentwürfen und die Beratung der von den Abgeordneten eingebrachten Anträge statt. In Aktuellen Stunden, bei Großen Anfragen und Dringlichkeitsanträgen diskutiert der Landtag wichtige politische Themen. Im Plenum beantwortet die Landesregierung die Mündlichen Fragen der Abgeordneten, die im Rahmen der Kontrollfunktion des Landtags gestellt werden.
Das Plenum tagt grundsätzlich öffentlich und kommt etwa 30 Mal im Jahr zu Plenarsitzungen zusammen. Der Sitzungsdokumentarische Dienst schreibt wortgetreue Sitzungsberichte, die als offizielle Landtagsprotokolle erscheinen.